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Über 130 Jahre Erfahrung
Fast 1.000 Haus & Grund-Vereine sind seit über 130 Jahren bundesweit für Eigentümer da - die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund ist die Vertretung der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland.
Antwort
Beschlussanfechtung. Jahresabrechnung.
Wir helfen Wohnungseigentümern.
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Ärger in der Wohnungseigentümergemeinschaft? Wir helfen Ihnen.

Modernisierung des Gemeinschaftseigentums, Abgrenzung des Sondereigentums, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Unklarheiten bei der Jahresabrechnung, Beschlüsse in der Eigentümerversammlung und Beschlussanfechtung: Es gibt viele Situationen, in denen wir Sie rechtlich Beraten können, damit Sie Freude an Ihrer Eigentumswohnung haben.

 

Ihre Rechte als Wohnungseigentümer - wir helfen der Gemeinschaft ebenso wie einzelnen Eigentümern

Wohnungseigentümerversammlung

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt den Wohn- ungseigentümern soweit sie nicht dem Verwalter zugewiesen ist. Ihre Angelegenheiten ordnet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung. In Ihr werden also alle grundlegenden Entscheidungen der Gemeinschaft getroffen. Dies gilt zum Beispiel für bauliche Veränderungen und Gebrauchsregelungen für das Gemeinschafts- und Sondereigentum. Auch der Verwalter wird durch die Wohnungseigentümerversammlung kontrolliert. In ihr werden der vom Verwalter erstellte Wirtschaftsplan und die Rechnungslegung beschlossen. Geleitete wird die Wohnungs- eigentümerversammlung in der Regel vom Verwalter geleitet.

Stimmrecht

Stimmberechtigt in der Wohnungseigentümerversammlung ist jeder im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer. In ihr kann also jeder Wohnungseigentümer durch Ausübung seines Stimmrechts über die Geschicke der Gemeinschaft mitbestimmen. Jeder Wohnungseigentümer hat in der Versammlung grundsätzlich nur eine Stimme. Das Wohnungs- eigentumsgesetz sieht hierbei das Kopfprinzip vor. Das heißt auch wenn einem Wohnungseigentümer mehrere Wohnungen gehören, hat er nach dem Gesetz nur eine Stimme. Allerdings können die Wohnungs- eigentümer auch eine andere Stimmkraft vereinbaren. Als Alternativen kommen das Wertprinzip oder das Objektprinzip in Betracht.

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan stellt den Haushaltsplan einer Wohnungs- eigentümergemeinschaft dar. Er muss die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung und die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu Instandhaltungsrückstellung enthalten. In ihm wird also das sogenannte Hausgeld oder auch Wohngeld festgesetzt. Der Wirtschaftsplan besteht aus einem Gesamtwirtschaftsplan für die Gemeinschaft und Einzelwirtschaftplänen für die jeweiligen Wohnungseigentümer.

Kostenverteilung

Wie bei jedem Gebäude fallen auch in einer Wohnungseigen- tümergemeinschaft verschiedene Kosten an. Die gemeinschaftlichen Kosten werden hierbei unter den Wohnungseigentümern verteilt. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht in § 16 Absatz 2 vor, dass jeder Wohnungseigentümer den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet ist, die Kosten der Instandhaltung, der Instandsetzung, der sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Dieser Anteil bestimmt sich grundsätzlich nach dem im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile.

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Seit über 130 Jahren ist Haus & Grund die Vertretung der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland: mit unserer Erfahrung sind wir der richtige Ansprechpartner für alle Eigentümer.


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Beliebte Themen im WEG

  • Recht & Pflichten der Wohnungseigentümer 
  • Eigentümerversammlung
  • Beschlussanfechtung
  • Jahresabrechnung 
  • Modernisierung des Gemeinschaftseigentums 
  • WEG-Verwaltung
  • Teilungserklärung
  • Gemeinschaftsordnung 
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