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Ihre Haus & Grund-Berater |
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Christoph Schöll
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Haus & Grund Koblenz Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer- verein für Koblenz u. Umg. e.V.
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Hans-Henning Kujath
Rechtsanwalt
Haus & Grund Kiel e.V.
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Torsten Flomm
Rechtsanwalt
Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e.V.
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Christian Kretz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Haus & Grund Dortmund e.V.
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Werner Weskamp
Ass. jur.
Haus & Grund Essen
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Ronald Linke
Rechtsanwalt
Haus & Grund Leipzig Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Leipzig und Umgebung e.V.
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Armin Frenkert
Ass. jur.
Haus und Grund Grafschaft Moers e. V.
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Wolfgang Hermes
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Gevelsberg, Ennepetal und Breckerfeld e. V.
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Sönke Bergemann
Rechtsanwalt
Haus & Grund Kiel e.V.
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Dr. Hans Reinold Horst
Rechtsanwalt
Haus- und Grundeigentümerverein Solingen e.V.
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Dr. Carsten Brückner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Berlin-Neukölln e.V.
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Klaus-Dieter Gebhardt
Rechtsanwalt
Haus & Grund Crailsheim e.V.
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Alexander Fuß
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Haus & Grund Tuttlingen e.V.
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Markus Gelderblom
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e.V.
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Michael Schmitt
Rechtsanwalt und Notar
Haus & Grund Fulda Haus- und Grundbesitzerverein Fulda e.V.
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Tim Treude
Rechtsanwalt
Haus & Grund Hagen e.V.
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Maike Schulte-Hermes
Rechtsanwältin
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Gevelsberg, Ennepetal und Breckerfeld e. V.
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Ulrich Kellner
Ass. jur.
Haus & Grund Kiel e.V.
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Peter Schicker
Rechtsanwalt
Haus- und Grundbesitzerverein Augsburg u. Umg. e.V.
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Andreas Noje
Rechtsanwalt
Haus & Grund Mülheim an der Ruhr
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Alexander Blažek
Rechtsanwalt
Haus & Grund Kiel e.V.
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Jürgen Hammel
Rechtsanwalt
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kaiserslautern u. Umg. e.V.
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Wolfgang Reese
Ass. jur.
Haus- und Grundbesitzerverein Gelnhausen e.V.
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Martin Mücke
Rechtsanwalt und Notar
Haus,- Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bielefeld e.V.
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Jürgen Neißl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Haus- und Grundbesitzerverein Augsburg u. Umg. e.V.
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Dr. Michael Weiskopf
Rechtsanwalt
Haus & Grund Dillingen/Merzig e.V.
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Sandro Wulf
Rechtsanwalt
Haus & Grund Nördliche Altmark
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Christian Biemann
Rechtsanwalt
Haus & Grund Osnabrück
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Niclas Carouge
Rechtsanwalt
Haus,- Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Stadt und Kreis Neuss e.V.
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Tobias Hundeshagen
Rechtsanwalt
Aachener Haus- und Grundbesitzer Verein e.V.
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Thomas Haller
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Villingen-Schwenningen e.V.
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Karlheinz Glogger
Rechtsanwalt
Haus & Grund Ludwigshafen/Rh. e.V.
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Sascha Sebastian Färber
Rechtsanwalt
Haus- und Grundbesitzerverein Lübeck e.V.
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Volker Winands
Rechtsanwalt
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Leverkusen u. Umgebung e.V.
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Robert Vedder
Rechtsanwalt
Haus & Grund Lingen e. V.
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Reiner Veith
Rechtsanwalt
Haus & Grund Ulm e.V.
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Ottmar H. Wernicke
Rechtsanwalt
Haus & Grund Stuttgart e.V.
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Sonja Buser
Rechtsanwältin
Haus,- Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Stadt und Kreis Neuss e.V.
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Jürgen Schrader
Rechtsanwalt
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Karlsruhe e.V.
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Paola Weber
Rechtsanwältin
Haus & Grund Kiel e.V.
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Michael W. Mönig
Rechtsanwalt
Haus & Grund Dortmund e.V.
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Axel Paul
Rechtsanwalt und Notar
Haus & Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.
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Christian Streim
Rechtsanwalt
Haus & Grund Wiesbaden Vereinigung der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
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Tom Martini
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Haus- und Grundbesitzerverein für den Bezirk Tempelhof von Berlin e.V.
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Helmut Hergarten
Rechtsanwalt
Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e.V.
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Stephan Weber
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Haus & Grund Hanau
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Gabriele Seidenspinner
Rechtsanwältin
Haus- und Grundbesitzerverein Augsburg u. Umg. e.V.
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Timm Voss
Rechtsanwalt
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Walsrode e.V.
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Über 130 Jahre Erfahrung |
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Fast 1.000 Haus & Grund-Vereine sind seit über 130 Jahren bundesweit für Eigentümer da - die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund ist die Vertretung der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland.
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Lärmbelästigung? Überragende Pflanzen?
Nachbarstreit? Wir helfen Hauseigentümern
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  | Rechtsfragen im Nachbarrecht, die wir gerne beantworten: |
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Lärmstörung
Bei kommunalen Ämtern stößt der Ruhe suchende Zeitgenosse oft auf taube Ohren. Auch Sachverständige mit ihren Messgeräten helfen vielfach nicht weiter. Denn nicht die Messergebnisse in Dezibel sind entscheidend, sondern die Zusammensetzung der Geräusche und ihre Üblichkeit in der Umgebung. Ein paar klare Grenzen gibt es aber dennoch: Bauarbeiten müssen nur werktags zu den üblichen Arbeitszeiten hingenommen werden. Gaststätten haben kein Recht, die Nachbarn bis zur absoluten Polizeistunde zu nerven – draußen ist spätestens um 22.00 Schluss. Und auch Hunde dürfen die Nacht nicht bellend draußen verbringen, sondern müssen dafür nachts ins Haus zu Herrchen. Haus & Grund hilft Ihnen gerne dabei, den zumutbaren Lärm festzustellen und eine Lösung mit Ihrem Nachbarn zu finden.
Laubfall
Immissionen von Bäumen sind ein Naturereignis, über das nicht selten benachbarte Eigentümer in Streit geraten, weil der Baum des einen Laub, Äste oder Blüten- und Samenteile auf das Grundstück des anderen abwirft. Für den betroffenen Nachbarn kann dies äußerst ärgerlich sein: Balkone und Hausterrassen werden verschmutzt, ihre Benutzung wird im Herbst unter Umständen sogar gefährlich. Dachrinnen und Abflussrohre werden verstopft und müssen mit viel Aufwand gereinigt werden. Überdies können herabfallende Äste Personen- und Sachschäden verursachen.
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Daher ist es nicht weiter verwunderlich, wenn der Nachbar Über- legungen anstellt, wie er diesen Auswirkungen entgehen kann. Nicht selten ist ein Rechtsstreit die Folge. Der klagende Grundstücksnachbar hat in diesen Fällen allerdings nur selten Aussicht auf Erfolg. So muss ein Grundeigentümer den Nadelflug von Bäumen und gelegentlichen Astabwurf in der Regel hinzunehmen, wenn das Grundstück in einer Gegend liegt, in der Gärten mit Nadelbäumen häufig anzutreffen sind. Wann das zulässige Maß überschritten ist, können wir gerne im Einzelfall für Sie klären.
Räum- und Streupflichten:
Alle Haus- und Wohnungseigentümer sind verpflichtet, Dritte vor Gefahren zu schützen, die von ihrem Grundstück ausgehen. Ein Teil dieser Verkehrssicherungspflicht ist die Räum- und Streupflicht. Der zeitliche Rahmen der Räum- und Streupflicht wird durch Landesgesetze festgelegt: danach müssen Eigentümer regelmäßig von 7.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr abends für sichere Wege sorgen. Der Umfang der Räum- und Streupflicht variiert häufig schon wegen zusätzlicher kommunaler Vorgaben. Für die meisten Eigentümer kann daher nur individuell festgestellt werden, in welchem Umfang sie tätig werden müssen. Überdies richtet sich der Umfang der Räum- und Streupflicht nach den örtlichen Verhältnissen, der Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges, der Stärke des Verkehrs, sowie der Leistungsfähigkeit des Streupflichtigen und der Zumutbarkeit der Maßnahme. Wir wissen, welche Pflichten Sie haben.
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| Ihre Vorteile im Überblick |
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  | Preise - Konditionen - Beliebte Themen |
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