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Vererben & Erben von Immobilien: Wir beraten Sie beim Eigentumsübergang.

Optimierung der Erbschaftsteuer, Beantragung eines Erbscheins, Abfassung eines Testaments, Pflichteil, Auseinandersetzung in der Erbengemeinchaft: wir helfen Ihnen, Ihr Immobilieneigentum rechtssicher und steueroptmiert auf die kommenden Generationen zu übertragen.

 

Die Immobilie im Erbfall

Vorausschauende Nachlassplanung

Die Frage, ob Immobilienvermögen noch zu Lebzeiten oder nach dem Tode auf die nächste Generation übertragen werden soll, ist eine der wichtigsten Entscheidungen im dritten Lebensabschnitt eines Menschen. Mit einer klugen und vor allem vorausschauenden Nachlassplanung können Steuernachteile und Streit unter Angehörigen verhindert werden. Zudem kann die Zerschlagung des Familienvermögens ver- mieden werden. Wer kein durchdachtes Testament errichtet, verschafft seinen Hinterbliebenen oft genug ein gewaltiges Streit- potenzial, Vermögensverlust, vermeidbare Erbsteuerlast und nicht
selten auch eine ungerechte Vermögensaufteilung. Verschiedene Motive sprechen für eine Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten: Durch eine so genannte „vorweggenommene Erbfolge“ (Schenkung zu Leb- zeiten) kann bei einer langfristigen Planung ein beträchtlicher Anteil des Vermögens legal am Fiskus vorbei an die Familienmitglieder weiter- gegeben werden.

Möglichkeiten zur Steueroptimierung:

  • Schenkung im Schenkung im Zehn-Jahres-Rhythmus
  • Übertragung des Familienwohnheims
  • Grundstücksschenkung an den Ehegatten
  • Steuersparende Kettenschenkung
  • Steuervorteile der Zugewinngemeinschaft nutzen
  • Güterstandsschaukel
  • Mittelbare Grundstücksschenkung
  • Den Neubau steuerfrei schenken

 

Allerdings sollte der Schenker für seine persönliche Absicherung sorgen. Deshalb müssen Vor- und Nachteile einer Übertragung von Immobilien gut geprüft werden. Dafür sind verschiedene Regelungen notwendig, die der Existenzsicherung des Schenkers für den Alters-
und Pflegefall dienen.

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Zu Unserem Expertenteam gehören 133 Rechtsanwälte, Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Haus & Grund-Juristen: Spezialisten, die Ihnen weiterhelfen.

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Seit über 130 Jahren ist Haus & Grund die Vertretung der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland: mit unserer Erfahrung sind wir der richtige Ansprechpartner für alle Eigentümer.


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  • Erbschaftsteuer
  • Vorweggenommene Erbfolge
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